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   OVG Sachsen, 20.12.2005 - PL 9 B 342/05   

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OVG Sachsen, 20.12.2005 - PL 9 B 342/05 (https://dejure.org/2005,35349)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20.12.2005 - PL 9 B 342/05 (https://dejure.org/2005,35349)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20. Dezember 2005 - PL 9 B 342/05 (https://dejure.org/2005,35349)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Sachsen

    SächsPersVG § 88 Abs. 2 S. 1, § 88 Abs. 2 S. 2; BPersVG § 83 Abs. 2; ArbGG § 89 Abs. 1, § 11 Abs. 2, § 11 Abs. 4, § 11 Abs. 5; VwGO § 124, § 124a Abs. 4, § 124a Abs. 6, § 67

Kurzfassungen/Presse

  • docplayer.org (Leitsatz)

    Postulationsfähigkeit, Beschlussverfahren, personalvertretungsrechtliches-, Zulassung, Beschwerde

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Hessen, 02.10.1985 - BPV TK 987/85

    Unterzeichnung der Beschwerdeschrift und Beschwerdebegründung in

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.12.2005 - PL 9 B 342/05
    Im Übrigen entspricht die hier zum Zulassungsverfahren vertretene Auffassung im Ergebnis den in den meisten anderen Landespersonalvertretungsgesetzen getroffenen Regelungen hinsichtlich des Beschwerdeverfahrens (vgl. OVG NW, Beschl. v. 26.2.1998 - 1 A 4664/97.PVB - abgedruckt in JURIS; HessVGH, Beschl. v. 2.10.1985, NJW 1987, 341; BayVGH, Beschl. v. 14.12.1983, BayVBl. 1984, 313).

    Da der Senat in diesem Verfahren erstmals seine bislang abweichende Zulassungspraxis aufgibt und die Beachtung des § 88 Abs. 2 Satz 1 SächsPersVG i.V.m. § 89 Abs. 1 ArbGG als Zulässigkeitsvoraussetzung fordert, weist er zur Klarstellung darauf hin, dass nach der zustimmungswürdigen herrschenden Meinung nicht nur die Beschwerdeschrift, sondern auch die Beschwerdebegründung durch einen Rechtsanwalt oder eine nach § 11 Abs. 2 Satz 2, 4 und 5 ArbGG zur Vertretung befugte Person unterzeichnet sein müssen (vgl. hierzu HessVGH, Beschl. v. 2.10.1985, aaO unter Ablehnung der gegenteiligen Auffassung des BayVGH, Beschl. v. 14.12.1983, aaO; OVG NW, Beschl. v. 2.9.1992 - CB 162/89 - abgedruckt in JURIS; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 5. Aufl. 2004, § 89 RdNr. 24 m.w.N.; Grunsky, ArbGG, 6. Aufl. 1990, § 87 RdNr. 12; Fischer/Goeres in: Fürst, GKÖD, Bd. V, Anhang 1 zu § 83 RdNr. 176; Schmitt in: Lorenzen u.a., BPersVG, § 83 RdNr. 108; zur Beschwerdeschrift ausdrücklich auch Rehak in: Vogelgesang/Bieler/Kleffer/Ders., Landespersonalvertretungsgesetz für den Freistaat Sachsen, G § 88 RdNr. 166; a.A. zur Beschwerdebegründung: Altvater/Hamer/Ohnesorg/Peiseler, BPersVG, 5. Aufl. 2004, § 83 RdNr. 92).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.1992 - CB 162/89

    Personalvertretungsrechtliches Beschlußverfahren; Beschwerdeschrift;

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.12.2005 - PL 9 B 342/05
    Da der Senat in diesem Verfahren erstmals seine bislang abweichende Zulassungspraxis aufgibt und die Beachtung des § 88 Abs. 2 Satz 1 SächsPersVG i.V.m. § 89 Abs. 1 ArbGG als Zulässigkeitsvoraussetzung fordert, weist er zur Klarstellung darauf hin, dass nach der zustimmungswürdigen herrschenden Meinung nicht nur die Beschwerdeschrift, sondern auch die Beschwerdebegründung durch einen Rechtsanwalt oder eine nach § 11 Abs. 2 Satz 2, 4 und 5 ArbGG zur Vertretung befugte Person unterzeichnet sein müssen (vgl. hierzu HessVGH, Beschl. v. 2.10.1985, aaO unter Ablehnung der gegenteiligen Auffassung des BayVGH, Beschl. v. 14.12.1983, aaO; OVG NW, Beschl. v. 2.9.1992 - CB 162/89 - abgedruckt in JURIS; Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, 5. Aufl. 2004, § 89 RdNr. 24 m.w.N.; Grunsky, ArbGG, 6. Aufl. 1990, § 87 RdNr. 12; Fischer/Goeres in: Fürst, GKÖD, Bd. V, Anhang 1 zu § 83 RdNr. 176; Schmitt in: Lorenzen u.a., BPersVG, § 83 RdNr. 108; zur Beschwerdeschrift ausdrücklich auch Rehak in: Vogelgesang/Bieler/Kleffer/Ders., Landespersonalvertretungsgesetz für den Freistaat Sachsen, G § 88 RdNr. 166; a.A. zur Beschwerdebegründung: Altvater/Hamer/Ohnesorg/Peiseler, BPersVG, 5. Aufl. 2004, § 83 RdNr. 92).
  • OVG Sachsen, 05.03.2009 - PB 8 B 57/07

    Beschwerdefrist; Beschlussverfahren; Personalvertretungsrecht; faires

    Dieser Vertrauensschutz werde verstärkt durch die jahrelange Praxis des Fachsenats beim Oberverwaltungsgericht, dass entsprechende Rechtsmittelbelehrungen Beschwerdeeinlegungen durch Behördenvertreter selbst unbeanstandet akzeptiert und dies erst durch den Beschluss vom 20.12.2005 - PL 9 B 342/05 - korrigiert habe.
  • OVG Sachsen, 05.03.2009 - PB 8 A 747/08

    Beschwerde; doppelte Rechtshängigkeit

    Dieser Vertrauensschutz werde verstärkt durch die jahrelange Praxis des Fachsenats beim Oberverwaltungsgericht, dass entsprechende Rechtsmittelbelehrungen Beschwerdeeinlegungen durch Behördenvertreter selbst unbeanstandet akzeptiert und dies erst durch den Beschluss vom 20.12.2005 - PL 9 B 342/05 - korrigiert habe.
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